„Advent – Advent – ein Lichtlein brennt…
Erst eins, dann zwei …beim dritten war ich nicht mehr dabei…“

Alle Jahre wieder: Brandgefahr Adventskerze, Weihnachtsbaum und Silvesterböller

Wenn Anventskranz oder Weihnachtsbaum in Flammen stehen oder eine Rakete schießt an Silvester quer, geht das leider nicht immer glimpflich aus.

Welche Versicherung dann für Feuerschäden oder sogar Verletzungen aufkommt, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz ab. Auf jeden Fall gilt:

Niemals angezündete Kerzen unbeaufsichtigt lassen. Ansonsten müssen Sie u. U. für entstandene Schäden selbst geradestehen.

Brennen außer Kerzen plötzlich auch Gardinen, Möbel, Geräte und sogar Geschenke, die in der Folge ruiniert sind, dann haftet Ihre Hausratversicherung (z.B. Mobiliar-Feuer-Versicherungsverein Badbergen von 1854 im Tarif VHB Badberger Plus) und ersetzt die Verluste, die sowohl durch das Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Allerdings meist nicht, wenn Kranz oder Baum unbeaufsichtigt waren!

Steht sogar das Haus in Flammen oder wird teilweise beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall Ihrer Gebäudeversicherung (z. B. Artländer Brandkasse VvaG im Tarif verbundene Gebäudeversicherung VGB Komfort oder auch im Tarif AFB). Allerdings meist nicht, wenn Kranz oder Baum unbeaufsichtigt waren!

Wer sich beim Abfackeln von Raketen und Böllern auch noch verletzt, bekommt notwendige Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet. Zusätzlich tritt die private Unfallversicherung für bleibende Schäden und die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit ein.

Beschädigt ein Gast unbeabsichtigt Geschenke, Geschirr oder anderes oder hantiert draußen ungeschickt mit Feuerwerk, ist er für einen Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Entweder über die private oder u. U. über die Familien-Haftpflicht bei Schäden, die durch den Nachwuchs verursacht werden.

Sogar die Kfz-Versicherung kann an Silvester ins Spiel kommen, wenn Fahrzeugbesitzer richtig versichert sind: Wird ein versicherter Wagen durch Feuer und Explosion einer Rakete beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Versicherungen zahlen nicht, wenn nur Schmor- und/oder Sengschäden durch glimmendes Feuerwerk entstehen. Wurde ein Fahrzeug mutwillig ramponiert, z.B. weil Knaller auf der Motorhaube gezündet wurden, leistet nur eine Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen werden zunächst vorgeschaltet.

Ihre Artländer Brandkasse wünscht Ihnen und Ihren Lieben
eine besinnliche, feuerfreie Advents- und Weihnachtszeit!
Und kommen Sie bitte gesund ins nächste Jahr!!

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